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Der „Verein an der Freunde und Förderer der Mühlbergschule e.V." hat die Vereinbarung gem. § 8a Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung mit der Stadt Frankfurt unterzeichnet und ein Schutzkonzept vorgelegt.
Unsere MitarbeiterInnen sind alle zum Thema Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung geschult und in der Lage, gemeinsam mit der Schule dem Wohl des Kindes zu entsprechen.
Gemeinsam mit der Schule deshalb, da die ESB ein Angebot ist, welches dem Hessischen Schulgesetz zugrunde liegt und laut Schulgesetz die Verantwortung für die Schüler letztendlich die Schulleitung trägt.
Außerdem tragen wir als Träger dafür Sorge, dass unserer MitarbeiterInnen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz regelmäßig bzw. vor Einstellung vorlegen.